CI VEDIAMO NEL 2025
28.03.2025 - 19.10.2025
Reglement
JUGENDLICHE: Jugendliche unter 20 Jahren können nur in Begleitung ihrer Eltern oder Verwandten zugelassen werden.
ANKUNFT / ABREISE: Jeder Gast meldet sich bei seiner Ankunft an der Reception unter Vorweisung eines Ausweispapiers an und füllt ein Einschreibeformular aus. Check-out: bis 10:00 Uhr.Bei verspäteter Abreise wird zusätzlich eine Nacht in Rechnung gestellt. Zwischen 19.30 und 08.30 Uhr sind Ankünfte und Abreisen nicht möglich. Spätere Ankunften sind nicht möglich. Wenn Sie ankommen, während das Büro noch geschlossen ist, nutzen Sie bitte die Kostenpflichtigen Parkplätze neben den Camping (dieses Parkplatz ist für Wohnmobile verboten).
PLATZ-ZUTEILUNG: Ausschliesslich die Direktion von Camping entscheidet über die Platzzuteilung, wobei Wünsche der Gäste nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
AUFENTHALT: Zusätzliche Personen / Übernachtungen und Personenwechsel sind gemäss polizeilichen Vorschriften sofort an der Reception zu melden.Gemäss Tessiner Camping-Gesetz (Art. 10) dürfen Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile nicht länger als drei Nächte unbewohnt auf der Parzelle bleiben.
ABRECHNUNG: Die Rechnung ist spätestens am Vortag der Abreise zu begleichen.
MOTO: Es gilt absolutes Fahrverbot für Motorräder, Roller und Mofas.
SCHULEN / GRUPPEN: Schulklassen und Gruppen werden nur nach erfolgter Reservation aufgenommen.
HAUSTIERE: Haustiere sind auf Camping gestattet (siehe Preisliste). Hunde mit Leine.
NACHTRUHE: Zwischen 22:30 und 07:00 ist absolute Ruhe einzuhalten. Jede Aktivität, welche Lärm verursacht wie Musik hören, laut sprechen, mit dem Auto fahren etc., ist während dieser Zeit untersagt. Der Nachtwächter ist befugt, jeden Nachtruhestörer vom Campingplatz zu weisen.
DROGEN: Missbrauch von Drogen ist am Campingplatz strengstens untersagt. Gäste die sich an diese Regel nicht halten werden sofort von Platz verwiesen und die Polizei wird auf sie aufmerksam gemacht.
RÜCKSICHT-NAHME: Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Campinggäste nicht gestört oder belästigt werden. Aktivitäten, welche übermässigen Lärm oder andere störende Immissionen (Gestank, Rauch etc.) verursachen oder eine Gefährdung der Personen oder Einrichtungen darstellen, sind nicht gestattet.
SANKTIONEN: Ein Verstoss gegen die Bestimmungen des Reglements und der Anweisungen der Direktion berechtigt diese oder den Nachtwächter zum unverzüglichen Platzverweis des Camping-gastes.